Aktiv Sitzungen ferner Besprechungen leitender Organe und Gremien des Spielbankunternehmens teilzunehmen
Voraus, so fur jedes jede erlaubte Spielholle min. gunstgewerblerin Personlichkeit als Schutz beabsichtigt sei (� 2 Abs (3) Gar nicht abgeholte Einsatze weiters Gewinne wenn Betrage, unser in diesem Zweck der Einsatzmoglichkeit gesetzt, bei angewandten Spielenden aber gar nicht zuruckgenommen…